Berlin (ots)
Europäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Entschädigung, die VW-Halter jetzt geltend machen sollten.
Untersuchungen haben ergeben, dass VW-Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals ein Softwareupdate erhalten haben, die freigesetzten Abgase noch immer nicht gesetzeskonform reinigen. Der Grund ist das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung im Motor nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad zulässt. Außerhalb...