Fahranfänger*innen sparen durch Wechsel bis zu 47 Prozent des Beitrags im Jahr
Familie mit fahrberechtigtem Kind zahlt bis zu 843 Euro weniger durch Versicherungswechsel
Bestandskund*innen: Über zehn Prozent Beitragsanstieg bei bestehenden Verträgen
Verbraucher*innen können durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere Hundert Euro sparen - bis zu 843 Euro. Das zeigen exemplarische Berechnungen von CHECK24 für typische Fahrerprofile.1)
Das größte prozentuale Sparpotenzial mit bis zu 47 Prozent haben Fahranfänger*innen. Im günstigsten Tarif zahlen sie im Jahr 634 Euro. Im Schnitt aller Tarife bei CHECK24 werden für dieses Profil 1.207 Euro fällig. Die größte absolute Ersparnis haben Familien mit einem fahrberechtigten Kind....
(ADAC Autoversicherung AG) Zum Jahresende können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen.
Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Versicherungswechsel nach. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage der ADAC Autoversicherung unter Autofahrern hervor. Am wichtigsten ist den Befragten eine unkomplizierte Schadenabwicklung, der Leistungsumfang und der Preis der Versicherung.
Kündigung der Kfz-Versicherung
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich. Meistens endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Die Kündigung muss dann bis zum Stichtag 30. November erfolgt sein.
In der Umfrage der ADAC Autoversicherung geben 36 Prozent der Autofahrer an, dass sie über einen Wechsel der...
Frankfurt am Main (ots)
Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist.
Kündigungsfrist einhalten
Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim...
Frankfurt am Main (ots)
Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist.
Kündigungsfrist einhalten
Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Co-Gründer und C