Kassel / Trier (ots)
Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lässt VW die geschädigten Autokäufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer “im Regen stehen”. Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders übrig, als ihre Schadensersatzansprüche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen.
Jetzt hat das Landgericht Kassel in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren gegen die Volkswagen AG vom 04.09.2019 (Az. 8 O...