Trier / Kaiserslautern (ots) Landgericht Kaiserslautern: Schadenersatz gegen Volkswagen besteht auch bei Kauf nach Bekanntwerden des AbgasskandalsAnsprüche verjähren erst Ende 2019
Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass der Autokonzern viele Millionen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und den betrogenen Personen hohe Entschädigungssummen zugesprochen. Noch ungeklärt sind drei Fragen, die für Millionen betroffene Diesel-Fahrer von enormer Bedeutung sind:
1. Besteht auch dann ein Schadenersatzanspruch gegen den Autohersteller, wenn das manipulierte Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandal im September 2015 gekauft wurde?
2. Können...