Neustadt a. d. W. -
Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer für seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung möchte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil - und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.
Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil "das Firmenautoprivileg eine teure Subvention für Besserverdiener" bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande höher besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.
Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken...
Schicke Ledersitze, blitzende Alufelgen oder ein bassstarkes Soundsystem: Wer für seinen Dienstwagen eine Sonderausstattung möchte und diese selbst bezahlt, der mindert den geldwerten Vorteil - und zahlt damit weniger Steuern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt anhand eines einfachen Rechenbeispiels, wie das funktioniert.
Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil "das Firmenautoprivileg eine teure Subvention für Besserverdiener" bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande höher besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.
Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken - aber: Auf längeren...
Neustadt a. d. W. (ots)
Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt. Warum sich die Fahrer hin und wieder abwechseln sollten, ob immer nur die kürzeste Strecke anerkannt wird und wie viel man absetzen kann - das und mehr zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Die Preise für Diesel und Benzin schrauben sich immer weiter nach oben. Wer kein Elektro-Auto hat, muss tief in die Tasche greifen. Viele überlegen deshalb ganz konkret, wie sie Kosten sparen können. Eine Möglichkeit...
Berlin (ots) - Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können laut Infodienst Recht und Steuern der LBS nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/11)
Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner Steuererklärung eine einfache Fahrtstrecke von 69 Kilometern an. Der Fiskus rechnete nach und vertrat eine andere Auffassung: Lediglich 55 Kilometer seien anzusetzen, denn dabei handle es sich um die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Orten. Der Bundesfinanzhof als oberste fachgerichtliche Instanz musste...