Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen dürfte sich mit Blick auf Wertminderungsansprüche eine weitere Möglichkeit für finanzielle Kompensation auftun.
Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erhält in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet.
Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Möglichkeit bestätigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil...