Bis zum 30. November können Autoversicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen, um zum 1. Januar nächsten Jahres den Anbieter zu wechseln. Um im Schadensfall ideal abgesichert zu sein, können Versicherte die verpflichtende Kfz-Haftplicht um unterschiedliche Versicherungsbausteine ergänzen. Beim Abschluss der Police lohnt es sich, auf einige Aspekte besonders zu achten.
Zunächst sind die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht von großer Bedeutung. Sie sollten mindestens 100 Millionen Euro pauschal sowie 15 Millionen Euro pro geschädigter Person betragen. Außerdem umfasst eine gute Police den Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit im Kaskofall: Das bedeutet, dass die Versicherung den Versicherungsschutz auch trotz grober Fahrlässigkeit gewährt.
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HUK-COBURG : Bis zum 30. November können Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom künftigen Preis und den Leistungen der Police ab.
- Welche Leistungen sind versichert
- Mit Telematik und Werkstattbindung sparen
Coburg - Energiekrise und Inflation hinterlassen deutliche Spuren im Portemonnaie. Autofahrer, die jetzt genau hinschauen, können eventuell ein paar hundert Euro sparen. Wie? Das Kfz-Versicherungsjahr geht zu Ende. Genau der richtige Zeitpunkt für die Fragen:
Stimmt der Preis?
Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld?
Ein Marktüberblick ist für die Antwort unerlässlich. Viele Autobesitzer nutzen dazu ein Vergleichsportal. Verbrauchermedien raten allerdings mindestens zwei Portale zu kontaktieren....
Frankfurt am Main (ots)
Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist.
Kündigungsfrist einhalten
Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim...
Frankfurt am Main (ots)
Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist.
Kündigungsfrist einhalten
Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Co-Gründer und C