Das Landgericht Stuttgart hat die Herstellerin des Fiat-Basisfahrzeugs, die FCA Italy S.p.A., in einem von HAHN Rechtsanwälte geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11. August 2022 - 30 O 18/22 -). Bekannt ist bereits seit einiger Zeit, dass auch italienische Hersteller wie Fiat bei dem EG-Zulassungsverfahren getrickst haben. So hatte das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass bei den untersuchten Fiat-Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 unter anderem eine Verringerung der Abgasrückführungsrate außerhalb der Bedingungen der Typ I-Prüfung, also der Prüfung auf dem Rollenprüfstand, erfolgt.
Der Kläger aus Stuttgart hatte im Januar...