Neustadt a. d. W. (ots)
Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt. Warum sich die Fahrer hin und wieder abwechseln sollten, ob immer nur die kürzeste Strecke anerkannt wird und wie viel man absetzen kann - das und mehr zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Die Preise für Diesel und Benzin schrauben sich immer weiter nach oben. Wer kein Elektro-Auto hat, muss tief in die Tasche greifen. Viele überlegen deshalb ganz konkret, wie sie Kosten sparen können. Eine Möglichkeit...