München (ots)
Der 30. November ist für viele Autofahrer der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Doch auch danach ist oft noch ein Wechsel des Versicherers möglich. Denn wenn die Autoversicherung teurer wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht tritt ein, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Kunden können dies in ihrer Jahresbeitragsrechnung prüfen. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat. Sie sollte schriftlich per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Dabei sollte der Grund - also etwa die Beitragserhöhung - klar angegeben werden.
Die ADAC Autoversicherung rät, beim Wechsel des Kfz-Versicherers neben dem Preis auch die Leistungen zu...
München (ots)
Der 30. November ist für viele Autofahrer der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Doch auch danach ist oft noch ein Wechsel des Versicherers möglich. Denn wenn die Autoversicherung teurer wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht tritt ein, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Kunden können dies in ihrer Jahresbeitragsrechnung prüfen. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat. Sie sollte schriftlich per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Dabei sollte der Grund - also etwa die Beitragserhöhung - klar angegeben werden.
Die ADAC Autoversicherung rät, beim Wechsel des Kfz-Versicherers neben dem Preis auch die Leistungen zu...