München (ots)
Tempo überschritten, während der Fahrt mit dem Handy telefoniert oder falsch geparkt? Osterurlauber sollten sich vorab über die Verkehrsregeln im Ferienland informieren. Die meisten europäischen Reiseländer gehen deutlich härter gegen Verkehrssünder vor als Deutschland. Das reicht mitunter von hohen Geldbußen über Freiheitsentzug bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bußgeldverfahren werden europaweit verfolgt.
An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen neben den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland auch die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer 20 km/h zu schnell fährt, riskiert in Norwegen ein Bußgeld von mindestens 480 Euro. In Schweden sind es 230 Euro, in Finnland 200 Euro, in Italien 175 Euro, in den Niederlanden 170 Euro und in der Schweiz 160 Euro. In Deutschland muss man dafür höchstens 35 Euro berappen.
Auch bei Fahren unter Alkoholeinfluss zeigen die Länder Härte – allen voran Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden und Spanien klicken bei 1,0 Promille beziehungsweise 1,2 Promille sogar die Handschellen.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kann die Urlaubskasse ebenfalls stark belasten. Was diese Ordnungswidrigkeit angeht, kennen insbesondere die Niederlande, Großbritannien und Dänemark kein Pardon. Die Forderungen liegen bei rund 200 Euro.
Auch Falschparker können keine Nachsicht erwarten. Besonders kostspielig wird falsches Parken etwa in Spanien (bis 200 Euro) und den Niederlanden (95 Euro), auf Zypern (85 Euro) und in Dänemark (70 Euro). Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los.
Wenn das Knöllchen aus dem Ausland kommt, sollten es Autofahrer möglichst schnell bezahlen. Italien, Frankreich und Spanien beispielsweise gewähren bei Sofortzahlung zum Teil hohe Rabatte. Wenn der Bescheid fehlerhaft oder der Betrag offensichtlich zu hoch ist, empfiehlt der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
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